Liebe Verkehrsministerin Doris Bures, Sehr geehrter Prim. Univ. Prof. Dr. Harald Hertz,
Auch wenn Universitätsprofessoren Fakten aneinanderreihen gibt es deswegen noch lange keinen Zusammenhang. Auf der Internetseite des Verkehrsministeriums lese ich zur Radhelmpflicht für Kinder(!): „Unfallchirurg Prim. Univ. Prof. Dr. Harald Hertz: „Wenn ein Kind mit 25 km/h zu Sturz kommt, entspricht das einem Köpfler von 2,5 Metern – direkt auf Beton. Aus medizinischer Sicht, ist das Tragen von Helmen beim Radfahren, insbesondere bei Kindern, schon längst überfällig. …“
Ich kann nur Annehmen, dass die beteiligten Personen schon länger nicht mehr am Rad gesessen sind (Anm.: Harald Hertz ist kürzlich am Rad gesessen wie er mir schon bestätigte), denn eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 25km/h dürfte selbst für geübte Radler eher untypisch sein. Und bei einer derartigen Verallgemeinerung ist das Ausgehen von einer Maximalgeschwindigkeit wohl nicht ganz korrekt. Oder haben Sie Zahlen die Belegen, dass die Mehrzahl der Kinder-Radunfälle mit 25km/h Geschwindigkeit passieren?
Weiters lese ich: „Seit 2005 ist die Zahl der verletzten Kinder im Radverkehr von 3.000 auf 4.000 gestiegen, während die Zahl der verletzten Radfahrer insgesamt gleich geblieben ist.“
Ich kann nur annehmen, dass Sie, liebe Verkehrsministerin, oder einer ihrer Mitarbeiter bewusst lügen. Laut Statistik Austria wurden in den Jahren 2006 bis 2009 jeweils etwa 3500 Kinder insgesamt (!) im Straßenverkehr verletzt, 2009 waren es 3182. Hier sprechen wir von Kindern im Alter von 0-14(!) Jahren, ohne besondere Berücksichtigung des Radverkehrs.
Desweiteren ist zu lesen:
- Jedes zweite verletzte Kind unter 10. Jahren erleidet eine Kopfverletzung.
- Radhelmpflicht könnte 900 Kinder jährlich vor einer Kopfverletzung bewahren.
Die Analyse zum Thema habe ich mir Angesehen. Eine von Ihnen geforderte Radhelmpflicht im Rahmen der StVO gilt auch nur im Rahmen der StVO. Warum Sie zur Entscheidungsfindung eine Analyse heranziehen, die explizit Radfahrer „in und abseits des Straßenverkehrs“ berücksichtigt ist mir schleierhaft.
Die erste Aussage hat mit dem Straßenverkehr nicht viel zu tun, da alle Unfälle berücksichtigt wurden, auch jene abseits des Straßenverkehrs.
Die zweite Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Ich entnehme der Analyse, dass 220 Kinder im Straßenverkehr Verletzt wurden und 38 einen Helm getragen haben. Alles weitere ist nicht belegte Spekulation, da der Straßenverkehr nicht gesondert behandelt wird. Wie genau die Zahl von 900 Bewahrten ermittelt wurde wird leider nicht erläutert (Sie dürfen mir das gerne Vorrechnen, mir ist es mit vertretbarem Aufwand nicht gelungen die Zahl nachzuvollziehen). Was genau die Radhelmpflicht für die Opfer des Straßenverkehrs bedeutet ist also unklar.
Die Zahlen belegen jedenfalls, dass die StVO der falsche Ansatzpunkt ist (220 Verkehrsunfälle von 3700 insgesamt). Mit einer Argumentation dieser Qualität könnte man problemlos auch eine Helmpflicht für Autofahrer fordern.
Ohne weitere Aspekte zu berücksichtigen (zb Schmerzengeld an ein unschuldig verletztes Kind ohne Helm bei einem Verkehrsunfall, Auswirkungen auf den Radfahranteil) frage ich mich, wozu ich überhaupt Steuern bezahle, wenn Ihre Behauptungen derart leicht zu widerlegen sind.
Liebe Blogbesucher, weitere Kommentare zum Thema findet ihr hier:
IGF: Stellungnahme zur StVO-Novelle: Bestürzend., Warnung vor der Kinder-Radhelmpflicht!
Argus: Kinderradhelm-Pflicht – Nutzen in der Statistik nicht nachweisbar, ARGUS zur StVO-Novelle: Ein Schritt vor, ein Schritt zurück…
TU Wien, Institut für Verkehrswissenschaften: Stellungnahme zur geplanten Helmpflicht für Kinder bis inkl. 10 Jahren im Rahmen des Begutachtungsentwurfes zur 23. StVONovelle.
Eine Antwort zu “Radhelmpflicht für Kinder in der StVO?”
Die Antwort vom BMVIT war übrigens derartig mies, dass ich sie nicht mal poete (08/15 Brief)